Rohstoffverkauf an Industriekunden (digital)
- Geltungsbereich
- Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der NOBLE ELEMENTS GmbH (nachfolgend „NOBLE ELEMENTS“) aus den Bereichen Technologiemetalle, Edelmetalle, Seltene Erden, Chemikalien und ähnlicher Rohstoffe (nachfolgend „Rohstoff“) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die NOBLE ELEMENTS mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) zum Zwecke des Handels, insbesondere des Verkaufs von Rohstoffen schließt.
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. In keinem Fall gilt unser Schweigen als Zustimmung oder sonstige Willenserklärung. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware an den Kunden vorbehaltlos durchführen.
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs.1 BGB.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
- Vertragsabschluss
- Die Rohstoffe werden ausschließlich in kompletten handels- und industrieüblichen Gebindegrößen oder „Chargen“ gekauft, die dem Qualitätsstandard der Industrie entsprechen.
- Die auf der Website www.store.noble-elements.de dargestellten und beschriebenen Rohstoffe stellen keine rechtsverbindlichen Angebote zum Abschluss von Kaufverträgen dar, sondern sind als Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe einer unverbindlichen Angebotserstellung (= Invitatio ad offerendum) zu verstehen. Die eingestellten Preise sind indikativ und stets unverbindlich.
- Der Kunde stellt zunächst seinen virtuellen Warenkorb zusammen und durchläuft den elektronischen Bestell- und Registrierungsprozesses.
- Vor Abgabe seiner unverbindlichen Bestellung muss sich der Kunde in dem Shop mit seinen persönlichen Daten registrieren. Abgefragt werden persönliche Informationen als Pflichtangaben, wie insbesondere Vorname und Nachname, bzw. Firma und Rechtsform, Emailadresse, Wohn-, bzw. Betriebsort und Land, als auch optionale Angaben. Nach Eingabe der persönlichen Daten bestätigt der Kunde seine vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben. Durch den abschließenden Klick auf den Button („Rohstoffe reservieren“) gibt der Kunde eine Aufforderung zur Angebotserstellung gegenüber Noble Elements über alle Waren, die sich in seinem virtuellen Warenkorb befinden, ab.
- Auf Grundlage dieser Daten wird für den Kunden ein rechtsverbindliches Angebot erstellt und an seine im Registrierungsprozess angegebene Emailadresse übermittelt. Ferner wird mit der Bestellbestätigung die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Datenschutzerklärung der Noble Elements an den Kunden beigefügt.
- Noble Elements hält sich für 3 Tage an das Angebot gebunden.
- Der Kunde nimmt das Angebot innerhalb der 3 Tage an, indem er dies entweder direkt per Email bestätigt oder durch fristgemäße Zahlung.
- Die Zahlung der Kaufsumme ist sofort mit Vertragsabschluss fällig.
- Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht oder nicht vollständig, ist Noble Elements nicht verpflichtet, die ihr obliegende Leistung zu erbringen.
- Die Noble Elements wird sich spätestens binnen zwei Werktagen nach Annahme des Angebots, bzw. Eingang der Zahlung des Kaufpreises mit den entsprechenden Rohstoffen eindecken und wird spätestens binnen drei Tagen nach Eingang des Zahlung eine Verbringung der gekauften Rohstoffe an den Kunden, bzw. in ein Lagerstätte, wie unter Ziffer 4 dieser AGB geregelt, in die Wege leiten.
- Der Handelszeitraum ist von Montag bis Freitag von 09.00 – 17.00 Uhr.
- Für den Vertragsschluss stehen ausschließlich die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung.
- Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich ab Werk, d.h. ab Auslieferung vom Werk oder vom Lagerort, ausschließlich Verpackung, Transportkosten und Versicherungskosten.
- Der Kunde erhält eine Rechnung über die Höhe des für die Rohstoffe zu zahlenden Betrages. Der Rechnungsbetrag schließt weder die gesetzlichen Steuern (z.B. Umsatzsteuer), noch Zölle, Versandkosten oder ähnliche Abgaben ein. Der Kunde hat den vollständigen Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.
- Der Kunde trägt ferner die Kosten der anfallenden Steuern sowie ggf. anfallende Zölle und Versicherungskosten.
- Leistet der Kunde bis zwei Tage nach Rechnungsdatum keine Zahlung an NOBLE ELEMENTS, steht NOBLE ELEMENTS ein Rücktrittsrecht zu.
- Erfolgt keine Zahlung trotz Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- NOBLE ELEMENTS ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Abschluss des Kaufvertrags Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu beeinträchtigen.
- Lagerung und physische Auslieferung
- NOBLE ELEMENTS lagert ihre Rohstoffe in Zoll- oder Umsatzsteuerfreilagern innerhalb Deutschlands. Sofern der Kunde dies wünscht, kann dieser die von ihm erworbenen Rohstoffe ebenfalls in diesen Zoll- oder Umsatzsteuerfreilagern einlagern (die „Kundeneinlagerung“). Hierzu schließen der Kunde und NOBLE ELEMENTS einen gesonderten Verwahrungs- und Verwaltungsvertrag (den „Lagerungsvertrag“). Das Zolllager ist versichert und wird nur von kontrolliertem und auditierten Personal betreten.
- Wünscht der Kunde nicht die Einlagerung der von ihm erworbenen Rohstoffe, kann er von NOBLE ELEMENTS die Auslieferung der sich in seinem Eigentum befindenden Rohstoffe verlangen. Sämtliche mit der Auslieferung im Zusammenhang stehenden Kosten, wie z. B. anfallende Steuern, Zölle, Transportkosten, Versicherungen oder weitere Abgaben hat der Kunde selbst zu tragen. NOBLE ELEMENTS wird dem Kunden über die anfallenden Kosten umgehend eine Rechnung übersenden. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Die Auslieferung erfolgt erst, nachdem diese Kosten vom Kunden bezahlt worden sind. Der Kunde kann darüber hinaus unter Beachtung einer Bereitstellungsfrist durch NOBLE ELEMENTS von fünf (5) Tagen die Herausgabe der sich in seinem Eigentum befindenden Rohstoffe am Ort der Verwahrung verlangen. NOBLE ELEMENTS wird die Rohstoffe in diesem Fall zu den üblichen Geschäftszeiten zur Abholung bereitstellen. Dadurch anfallende Kosten und Abgaben hat der Kunde zu tragen.
- Versand und Lieferung
- Beim Rohstoffkauf liegt stets Schickschuld vor. Dies gilt auch, soweit die Auslegung der Willenserklärungen der Vertragsparteien zu keinem eindeutigen Ergebnis kommen sollten.
- Wir bewirken Versand und Verpackung nach bestem Ermessen, haften aber nicht für billigste Verfrachtung. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer.
- Unsere Sendungen reisen grundsätzlich auf Kosten des Kunden „ab Werk“, und stets auf seine Gefahr, auch dann, wenn Frankopreise vereinbart sind. Wir bestimmen Versandart, Versandweg und Frachtführer, soweit nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
- Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeigen der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung an unserem Geschäftssitz mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages, für jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen oder den Kunden unter Einhaltung einer angemessen verlängerten Frist zu beliefern.
- Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
- Solange der Kunden mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferverpflichtung der NOBLE ELEMENTS.
- Gefahrübergang
- Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Lager verlassen hat. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand unserer Lieferung ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch der Zeitpunkt des Verlassens des Werkes oder des Lagers, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei der Versendung trägt der Kunden. Dies gilt auch, wenn wir im Verzug mit der Lieferung sind.
- Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder Verschulden des Käufers, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft über. Für Warenrücksendungen trägt der Kunde jede Gefahr bis zum Eingang im entsprechenden Lager.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar. Die Gefahr geht auch im Falle der Teillieferung mit Verlassen der Sendung aus unserem Lager auf den Käufer über.
- Die Bestimmungen unter Abs. 1 und 2 gelten auch dann, wenn wir im Einzelfall die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben sollten.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige unserer Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
- Versicherungen
- Die Versicherungskosten für den Transport übernimmt der Kunde. Sofern vom Kunden keine besonderen Anweisungen erteilt werden, sind wir berechtigt, in dessen Auftrag und auf dessen Kosten die Transport‐ bzw. im Edelmetallgeschäft die Valoren‐Versicherung zu decken. Zu unseren Lasten darf keine Speditions‐, Logistik‐ und Lagerversicherung (SLVS) abgeschlossen werden.
- Verkauf von Rohstoffen durch den Kunden
- NOBLE ELEMENTS ist nicht verpflichtet und schließt es ausdrücklich sogar aus, Rohstoffe von Industriekunden wieder anzukaufen oder aktiv beim Verkauf der Rohstoffe durch den Kunden mitzuwirken oder diesen zu unterstützen.
- NOBLE ELEMENTS weist darauf hin, dass die steuerliche Behandlung des Rohstoffverkaufs in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt. Die Klärung der Frage, ob beim Kunden durch die Veräußerung ein steuerlicher Vorgang verwirklicht oder ausgelöst wird, obliegt diesem selbst. Der Kunde ist gegebenenfalls selber gegenüber den Finanzbehörden erklärungs- und abgabepflichtig. Sollte der Kunde hierzu Fragen haben, wird empfohlen, den eigenen Steuerberater einzuschalten.
- Schadensersatz
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
- Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Der Umfang des Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
- Gewährleistung
- Die Zusicherung geforderter Eigenschaften muss im Einzelfall individuell und schriftlich festgelegt werden.
- Dem Kunden stehen bei Mängeln der Rohstoffe die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
- Alle weiteren Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art oder Aufwendungsersatz sind -ohne Rücksicht auf Ihre Rechtsnatur – ausgeschlossen.
- Haftungsmaßstab und -begrenzung
- Die NOBLE ELEMENTS haftet unbeschränkt:
- Bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- Nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung.
- Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet NOBLE ELEMENTS für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.
- Im Übrigen ist eine Haftung der NOBLE ELEMENTS ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der NOBLE ELEMENTS.
- Eine Haftung der NOBLE ELEMENTS ist vor allem ausgeschlossen, soweit ein Schaden aufgrund höherer Gewalt, insbesondere einem der folgenden Gründe eintritt:
- Krieg, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde (unabhängig davon, ob der Krieg erklärt wurde), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, Aufruhr, innere Unruhen, militärische oder ursurpierte Macht, Plünderung, Brandschatzung, Verstaatlichung oder Requisition oder Beschädigung von Eigentum durch oder auf Anordnung einer Regierung oder einer öffentlichen oder lokalen Behörde;
- Terroristische Handlungen, soweit sie nicht durch die Versicherung gedeckt sind;
- Cyber-Attacken, einschließlich der Verwendung oder des Betriebs eines Computers oder des Betriebs von Computern, Computersystemen, Computersoftwareprogrammen, bösartige Codes, Computerviren oder eines anderen elektronischen Systems;
- Radioaktivität, ionisierende Strahlung oder Kontamination, die von einem Kernbrennstoff, einer Kernanlage oder einem Kernreaktor, einer Kriegswaffe, die Kernspaltung und/oder -fusion oder ähnliche radioaktive Kraft oder chemische, biologische oder biochemische Waffen, einschließlich der von ihnen ausgehenden Kontamination;
- Streiks oder andere Arbeitsunruhen, Unruhen und höhere Gewalt oder andere Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von NOBLE ELEMENTS liegen
- Die NOBLE ELEMENTS haftet unbeschränkt:
- Risikohinweise
- NOBLE ELEMENTS schuldet dem Kunden keine Beratung im Hinblick auf den Ankauf von Rohstoffen. Jegliche Kaufentscheidung des Kunden hat dieser selbst zu verantworten. NOBLE ELEMENTS kann und wird dem Kunden keine verbindlichen Auskünfte über Preisentwicklungen, Handelbarkeit, Marktentwicklungen oder ähnliche wirtschaftliche Prognosen über die Rohstoffe erteilen.
- Die Rohstoffe können erheblichen Preisschwankungen (sog. Volatilität) unterliegen, die auf verschiedenen nicht vorhersehbaren Entwicklungen beruhen können. Es besteht deshalb die Möglichkeit, dass die Rohstoffe nur mit einem Verlust wieder veräußert werden können. NOBLE ELEMENTS übernimmt keinerlei Gewähr für künftige positive Marktpreisentwicklungen für die Rohstoffe und haftet nicht für Verluste des Kunden. Darüber hinaus besteht das Risiko von Währungsverlusten, sofern die Rohstoffe in Fremdwährungen gehandelt werden.
- Es besteht ferner das Risiko, dass der Handel mit den jeweiligen Rohstoffen vollständig zum Erliegen kommt und der Kunde seine Rohstoffe nicht veräußern kann. NOBLE ELEMENTS übernimmt keinerlei Gewähr, Garantie oder Zusicherung, dass der Kunde seine Rohstoffe wieder veräußern kann und wird nicht für dadurch entstehende Verluste haften.
- NOBLE ELEMENTS handelt mit Rohstoffen. NOBLE ELEMENTS erbringt keine Finanzdienstleistungen, führt keine Anlageberatung durch und wird auch nicht als Vermögensverwalter tätig.
- Datenschutzerklärung
- Die im Rahmen des Vertragsabschlusses aufgenommenen personenbezogenen Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von NOBLE ELEMENTS zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt.
- Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z. B. das mit der Lieferung beauftragte Beförderungsunternehmen und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut. Der Umfang der Weitergabe der personenbezogenen Daten beschränkt sich hierbei auf das erforderliche Minimum.
- Mit der Bekanntgabe der personenbezogenen Daten des Kunden an NOBLE ELEMENTS erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten entsprechend der vorgenannten Datenschutzerklärung einverstanden.
- Höhere Gewalt, Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit
- Fälle höherer Art, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, setzen die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung aus. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, soweit diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in denen sich eine Partei bereits im Verzug befinden.
- Ein Fall höherer Art liegt insbesondere vor bei Arbeitskämpfen, unverschuldeten Betriebsstörungen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen und sonstigen, außerhalb der Kontrolle einer Partei liegenden Ereignissen. Ein Fall höherer Art ist auch gegeben, wenn der Vorlieferant wegen höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen, die weder er noch die NOBLE ELEMENTS zu vertreten haben, an der Lieferung gehindert ist.
- Stellt eine der Parteien seine Zahlungen ein oder wird das Konkursverfahren über das Vermögen, das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet, so ist der andere Teil berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
- Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf diesen Vertrag sowie dessen Auslegung und Anwendung ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts anwendbar.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und NOBLE ELEMENTS ist, soweit ein Gerichtsstand wirksam vereinbart werden kann, Berlin.
- Sonstige Bestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Kaufvertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB oder des Kaufvertrags hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder teilweise unwirksamen Bestimmung gilt die entsprechende gesetzliche Regelung. Dasselbe gilt im Falle von Lücken. § 139 BGB findet keine Anwendung.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche, die ihm aus dem Kaufvertrag gegenüber NOBLE ELEMENTS zustehen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NOBLE ELEMENTS an Dritte abzutreten.
Stand: 06.02 Noble Elements AGB_310123 (digital)
